Rechtsprechung
BFH, 06.05.1994 - III R 27/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10 e, § 32 a Abs. 1 Nr. 1, § 33
- Wolters Kluwer
Einfamilienhaus - Vermögensgegenstand - Steuerpflicht - Ersatzanspruch
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 10 e; EStG § 32 a; EStG § 33
Keine außergewöhnliche Belastung bei üblicher Versicherungsmöglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung? (IBR 1995, 144)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beseitigung von Umweltbelastungen
- Pflegekosten
- Eigene Pflegeaufwendungen
- Außergewöhnliche Belastungen
- Berücksichtigung nach § 33 EStG
Papierfundstellen
- BFHE 175, 332
- NJW 1995, 1376 (Ls.)
- NJW 1995, 1376 L
- VersR 1995, 1337
- BB 1994, 2481
- BB 1995, 132
- DB 1995, 22
- BStBl II 1995, 104
Wird zitiert von ... (112) Neu Zitiert selbst (19)
- BFH, 29.11.1991 - III R 74/87
1. Aufwendungen, die ihrer Art nach Werbungskosten sind, fallen auch dann nicht …
Auszug aus BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
Zwar hat der Senat diese Theorie entgegen neuerer Kritik in seinem Urteil vom 29. November 1991 III R 74/87 (BFHE 166, 266, BStBl II 1992, 290) bestätigt.Soweit Werte endgültig abgeflossen sind, fehlt es eben nicht - wie bei der reinen Vermögensumschichtung - an einer Belastung des Steuerpflichtigen (vgl. auch Senatsurteil in BFHE 166, 266, BStBl II 1992, 290).
- BFH, 07.08.1959 - VI 7/59 S
Vermögen der Steuerpflichtigen als Versagungsgrund für die Anerkennung von …
Auszug aus BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
Auch der BFH hat diese Auffassung lange vertreten (Urteile vom 25. Juni 1953 IV 72/53 U, BStBl III 1953, 255; vom 22. Dezember 1955 IV 583/54 U, BStBl III 1956, 84; vom 7. August 1959 VI 7/59 S, BFHE 69, 324, BStBl III 1959, 383; vom 28. Februar 1964 VI 20/63 U, BFHE 79, 34, BStBl III 1964, 245, und VI 180/63 S, BFHE 79, 602, BStBl III 1964, 453; vom 23. November 1967 IV R 143/67, BFHE 91, 149, BStBl II 1968, 259, und vom 16. Mai 1975 VI R 163/73, BFHE 116, 24, BStBl II 1975, 538).Dagegen läßt sich auch nicht mit Erfolg einwenden, daß § 33 EStG eine Vorschrift des Einkommensteuerrechts sei, mithin eine Beziehung zum laufenden Einkommen voraussetze (so die - frühere - Begründung des BFH seit dem Urteil in BFHE 69, 324, BStBl III 1959, 383).
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
a) Verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht es, im Rahmen des Existenzminimums auch den Mindestbedarf des einzelnen für das Wohnen als durch den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag gewährleistet anzusehen (BVerfG-Beschluß vom 25. September 1992 2 BvL 5/91 u. a., BStBl II 1993, 413, 418).
- BFH, 30.10.1980 - IV R 27/77
Betriebsausgaben - Lösegeld - Entführung
Auszug aus BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
Für die Auffassung des Senats spricht ferner die unabweisbare Notwendigkeit, in sog. Lösegeldfällen eine außergewöhnliche Belastung anzuerkennen (so auch Urteil vom 30. Oktober 1980 IV R 27/77, BFHE 132, 235, BStBl II 1981, 303). - BFH, 04.04.1989 - X R 14/85
Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar
Auszug aus BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
Vielmehr ist er vorsichtig von ihr abgerückt, indem er auf die Angriffe gegen die vorerwähnte These hinwies und die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung in einschlägigen Fällen aus anderen Gründen versagte oder eine Doppelbegründung wählte (z. B. Urteile vom 14. November 1980 VI R 106/78, BFHE 132, 55, BStBl II 1981, 130; vom 21. Oktober 1983 VI R 198/79, BFHE 139, 524, BStBl II 1984, 106; vom 23. Oktober 1987 III R 219/83, BFHE 152, 70, BStBl II 1988, 332 - unter 3. -, und vom 4. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779). - BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher …
Auszug aus BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
Das ergibt sich schon daraus, daß das Bundesverfassungsgericht - BVerfG - (Entscheidung vom 13. Dezember 1966 1 BvR 512/65, BStBl II 1967, 106) den Gesichtspunkt des verlorenen Aufwands als Korrektiv der Gegenwertlehre besonders hervorgehoben hat. - BFH, 04.12.1991 - X R 89/90
Keine Steuervergünstigung nach § 10e EStG für einen unentgeltlichen …
Auszug aus BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
Denn auch die im Rahmen von § 10 e EStG berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die Wohnung im eigenen Haus sind nur w i e Sonderausgaben abzuziehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295). - BFH, 21.10.1983 - VI R 198/79
Einkommensteuer - Versorgungsausgleich - Werbungskosten
Auszug aus BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
Vielmehr ist er vorsichtig von ihr abgerückt, indem er auf die Angriffe gegen die vorerwähnte These hinwies und die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung in einschlägigen Fällen aus anderen Gründen versagte oder eine Doppelbegründung wählte (z. B. Urteile vom 14. November 1980 VI R 106/78, BFHE 132, 55, BStBl II 1981, 130; vom 21. Oktober 1983 VI R 198/79, BFHE 139, 524, BStBl II 1984, 106; vom 23. Oktober 1987 III R 219/83, BFHE 152, 70, BStBl II 1988, 332 - unter 3. -, und vom 4. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779). - BFH, 23.10.1987 - III R 219/83
Erbausgleich - Nichteheliches Kind - Aufwendungen
Auszug aus BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
Vielmehr ist er vorsichtig von ihr abgerückt, indem er auf die Angriffe gegen die vorerwähnte These hinwies und die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung in einschlägigen Fällen aus anderen Gründen versagte oder eine Doppelbegründung wählte (z. B. Urteile vom 14. November 1980 VI R 106/78, BFHE 132, 55, BStBl II 1981, 130; vom 21. Oktober 1983 VI R 198/79, BFHE 139, 524, BStBl II 1984, 106; vom 23. Oktober 1987 III R 219/83, BFHE 152, 70, BStBl II 1988, 332 - unter 3. -, und vom 4. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779). - BFH, 21.08.1974 - VI R 237/71
Kosten für Anschaffung, Installation und Betrieb einer Geschirrspülmaschine keine …
Auszug aus BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß Rechtsprechung und Verwaltungspraxis seit langem von der Anwendung des Gegenwertgedankens bei Aufwendungen zur Schadensbeseitigung bzw. Wiederbeschaffung Ausnahmen machen, wenn lebensnotwendige Gegenstände (Hausrat, Kleidung) aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses verlorengegangen sind (BFH-Urteil vom 21. August 1974 VI R 237/71, BFHE 113, 301, BStBl II 1974, 745; Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1990 Abschn. 189 Abs. 1; Lohnsteuer-Richtlinien - LStR - 1993 Abschn. 95 Abs. 1). - BFH, 14.11.1980 - VI R 106/78
Freiwillige Ablösung laufender Kosten für die Unterbringung eines …
- BFH, 16.05.1975 - VI R 163/73
Aufwendungen des alleinschuldig geschiedenen Ehemannes für die Einrichtung des …
- BFH, 23.11.1967 - IV R 143/67
Grabpflegekosten - Testamentarische Anordnung - Erbe - Dauernde Last
- BFH, 28.02.1964 - VI 20/63 U
Steuerliche Behandlung von Aussteueraufwendungen
- BFH, 28.02.1964 - VI 180/63 S
Minderung des Betriebsgewinns durch einen Unfall mit einem Dienstwagen bei einer …
- BFH, 27.09.1956 - IV 613/55 U
Berücksichtigung von durch Brandschäden entstandenen Aufwendungen im Rahmen der …
- BFH, 22.12.1955 - IV 583/54 U
Abschreibung des niedrigeren Teilwerts - Nachzahlung an die Israelitische …
- BFH, 25.06.1953 - IV 72/53 U
Steuerermäßigung für außergewöhnliche Belastungen für Nierenoperation - …
- FG Münster, 22.01.1992 - 7 K 832/90
- BFH, 18.06.2015 - VI R 17/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
b) Ausgehend hiervon sind die Kosten eines Zivilprozesses grundsätzlich nur dann als zwangsläufig anzusehen, wenn auch das die Prozessführung mit der Folge der Zahlungsverpflichtung adäquat verursachende Ereignis für den Steuerpflichtigen zwangsläufig ist (Senatsurteile vom 3. Juni 1982 VI R 41/79, BFHE 136, 370, BStBl II 1982, 749; in BFHE 134, 286, BStBl II 1982, 116; BFH-Urteile in BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104; vom 19. Dezember 1995 III R 177/94, BFHE 179, 383, BStBl II 1996, 197).Ein solcher Ausnahmefall kann insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn der Steuerpflichtige, ohne sich auf den Rechtsstreit einzulassen, Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren oder seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (BFH-Urteile in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104; in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).
- BFH, 09.08.2001 - III R 6/01
Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung
Das Finanzgericht (FG) führte aus, Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden am selbstgenutzten Wohnhaus könnten nur als zwangsläufig anzusehen sein, wenn ein existenziell wichtiger Bereich betroffen sei (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, und vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774).Aufwendungen zur Beseitigung von Umweltbelastungen, die Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs betreffen und von denen zumindest eine konkrete Gefahr für die Gesundheit von Menschen ausgeht, lassen sich allerdings weder dem in ständiger Rechtsprechung entwickelten Begriff der nach § 33 EStG zu berücksichtigenden Krankheitskosten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 165, 272, BStBl II 1991, 920) noch den Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von existenznotwendigen Gegenständen oder zur Beseitigung von Schäden an diesen aufgrund unabwendbarer Ereignisse (vgl. BFH-Urteil in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104) zuordnen.
b) Gleichfalls sind sie nicht in die Fallgruppe der Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von existenznotwendigen Gegenständen oder zur Beseitigung von Schäden an diesen einzuordnen, die im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen unter der Voraussetzung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, dass der Verlust oder die Beschädigung durch ein unabwendbares Ereignis wie Brand, Hochwasser, Kriegseinwirkung, Vertreibung oder politische Verfolgung verursacht worden ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, und vom 30. Juni 1999 III R 8/95, BFHE 189, 371, BStBl II 1999, 766; Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2000 --EStH 2000-- R 187).
Denn nach der Rechtsprechung des Senats fehlt es nicht --wie bei der reinen Vermögensumschichtung-- an einer Belastung des Steuerpflichtigen, soweit Werte endgültig abgeflossen sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104; vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491, und in BFHE 189, 371, BStBl II 1999, 766).
Entsprechend haben Rechtsprechung und Verwaltung die Anwendbarkeit des § 33 EStG im Falle des Verlusts von Gegenständen des lebensnotwendigen Bedarfs infolge eines unabwendbaren Ereignisses oder der schweren Beeinträchtigung des Wohnens unter dem Gesichtspunkt des verlorenen Aufwands im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen bejaht, wenn weder Anhaltspunkte für ein Verschulden vorliegen noch von anderer Seite Ersatz zu erlangen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, und in BFHE 189, 371, BStBl II 1999, 766; EStH 2000, R 187).
Soweit ferner die Erneuerung der Fassade nicht ohne Werterhöhung vorgenommen werden konnte (neu für alt), muss eine Anrechnung im Wege des Vorteilsausgleichs erfolgen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104).
- BFH, 26.06.2003 - III R 36/01
Steuerabzug bei Naturkatastrophen und Brand
Es führte im Wesentlichen aus: Zwar seien nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Mai 1994 III R 27/92 (BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104) Kosten zur Beseitigung von Schäden an Vermögensgegenständen nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Steuerpflichtige eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen habe.Rechtsprechung und Verwaltung lassen Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört worden sind, unter dem Gesichtspunkt verlorenen Aufwands grundsätzlich zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu, wenn keine Anhaltspunkte für ein eigenes (ursächliches) Verschulden des Steuerpflichtigen erkennbar sind, keine (realisierbaren) Ersatzansprüche gegen Dritte bestehen und die zerstörten oder beschädigten Vermögensgegenstände in Größe und Ausstattung nicht erheblich über das Notwendige und Übliche hinausgehen (Senatsurteile in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, und vom 30. Juni 1999 III R 8/95, BFHE 189, 371, BStBl II 1999, 766, m.w.N.).
a) Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, das Aufwendungen zur Beseitigung von Wasserschäden an einem selbst genutzten Einfamilienhaus betraf, zur Vermeidung einer den Sinn und Zweck des § 33 EStG überschreitenden Ausdehnung eine Abwälzung derartiger Schäden auf die Allgemeinheit dann nicht als gerechtfertigt angesehen, wenn eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen worden ist.
d) Nach Auffassung des Senats gelten die Grundsätze des Urteils in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104 zur Abziehbarkeit von Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an einem selbst genutzten Einfamilienhaus als außergewöhnliche Belastung ebenso für sog. verlorene Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.
Zur Vermeidung einer den Sinn und Zweck des § 33 EStG überschreitenden Ausdehnung ist der Steuerpflichtige nach dem Senatsurteil in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104 bei Schäden an Vermögensgegenständen vorrangig auf bestehende Versicherungsmöglichkeiten zu verweisen.
Der Senat hat im Urteil in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104 (vgl. Entscheidungsgründe unter 3. a) bezüglich der grundsätzlichen Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung keinen Unterschied zwischen einer Beeinträchtigung des privaten Wohnens und dem Verlust von Hausrat und Kleidung gesehen.
- FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 3 K 297/14
Voraussetzungen für den Abzug von Scheidungskosten als außergewöhnliche …
(a) Erstmals hat der BFH in seinem Urteil vom 6. Mai 1994 (III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104) im Zusammenhang mit § 33 EStG in den Leitsätzen seiner Entscheidung den Begriff der "existenziellen Bedeutung" verwendet.Insoweit bezog sich der Senat auf sein Urteil vom 6. Mai 1994 (aaO.) und entschied, dass die Kosten der Herstellung bzw. Anschaffung eines Einfamilienhauses das steuerliche Existenzminimum nicht berühren und deshalb keine außergewöhnlichen Aufwendungen der Lebensführung sein könnten.
Die Fallgruppe der Existenzgefährdung war dafür besonders geeignet, da der BFH einen solchen Fall bisher überhaupt nur einmal angenommen hatte (III R 27/92, aaO.).
- FG Niedersachsen, 17.08.2010 - 12 K 10270/09
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Beseitigung von Hausschwamm als …
Dies schließt nach dem BFH-Urteil vom 6. Mai 1994 (III R 27/92, BStBl II 1995, 104) nicht ausnahmslos die Berücksichtigung von Schäden am eigenen Haus oder an der eigenen Wohnung als außergewöhnliche Belastung aus.Nach dem Urteil des BFH vom 6. Mai 1994 (a.a.O.) ist der Steuerpflichtige in gleicher Weise in einem existenziellen Bereich betroffen, wenn er nach einem außergewöhnlichen Schadensereignis die Bewohnbarkeit einer angemessenen und notwendigen Wohnung wiederherstellen muss (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Oktober 2005 1 K 2507/04, juris).
Denn nach den steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Wertungen wird das Wohnen in einem "kleinen" Einfamilienhaus noch nicht als unnötig und unangemessen angesehen (vgl. ebenso BFH-Urteil vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BStBl II 1995, 104;… BFH-Urteil vom 20. Dezember 2007 III R 56/04, BFH/NV 2008, 937).
Dies spricht nach Ansicht des Senats dafür, von einer "privaten" Katastrophe im Sinne des BFH-Urteils vom 6. Mai 1994 (III R 27/92, BStBl II 1995, 104) auszugehen.
Außerdem dürfen keine allgemein zugänglichen und üblichen Versicherungsmöglichkeiten vorhanden gewesen sein (BFH-Urteil vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BStBl II 1995, 104;… vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Dezember 2007 III R 56/04, BFH/NV 2008, 937).
Soweit Werte endgültig abgeflossen sind, fehlt es - anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung - nicht an einer Belastung des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BStBl II 1995, 104; BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 III R 8/95, BStBl II 1999, 766; BFH-Urteil vom 9. August 2001 III R 6/01, BStBl II 2002, 240; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Oktober 2005 1 K 2507/04, juris).
- BFH, 29.03.2012 - VI R 21/11
Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastung - …
In diesem Zusammenhang hat der BFH insbesondere auch die aus einer "privaten Katastrophe" folgenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG angesehen (BFH-Urteil vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, Wasserschaden durch Rückstau in einer Drainage).Da in den geltend gemachten Beträgen nach den Feststellungen des FG auch Aufwendungen für die vollständige Erneuerung der Außenfassade einschließlich der Dämmung sowie für den Einbau von Aluminiumaußenfensterbänken enthalten sind, liegt angesichts des Alters des im Jahr 1973 erbauten Hauses die Vermutung nahe, dass es sich jedenfalls insoweit um werterhöhende Ausgaben gehandelt haben könnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104).
- BFH, 09.05.1996 - III R 224/94
Die Übernahme eines Prozeßkostenrisikos kann unter engen Voraussetzungen als …
Alleine darauf kommt es jedoch nicht an; vielmehr sind Kosten nur zwangsläufig, wenn auch das die Zahlungsverpflichtung adäquat verursachende Ereignis für den Steuerpflichtigen zwangsläufig ist (BFH-Urteile vom 3. Juni 1982 VI R 41/79, BFHE 136, 370, BStBl II 1982, 749, und vom 2. Oktober 1981 VI R 38/78, BFHE 134, 286, BStBl II 1982, 116 sowie Senatsurteile in BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, 340, BStBl II 1995, 104, und vom 19. Dezember 1995 III R 177/94, BFHE 179, 383, BStBl II 1996, 197;… vgl. auch Arndt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 33 Rdnr. B 42).Ein solcher Ausnahmefall kann aber nur dann unter hier nicht näher zu erörternden engen Voraussetzungen in Betracht gezogen werden, wenn der Steuerpflichtige, ohne sich auf den Rechtsstreit trotz unsicheren Ausgangs einzulassen, Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (vgl. das Urteil des Senats in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104).
Der BFH hat vielmehr die für die Entstehung außergewöhnlicher Aufwendungen verantwortlichen Ursachen unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 33 EStG nach steuer- und verfassungsrechtlichen Maßstäben gewertet (BFH-Urteil in BFHE 175, 332, 340, BStBl II 1995, 104).
- BFH, 18.06.1997 - III R 84/96
Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Sie befindet sich in einer tatsächlichen Zwangslage, welche bei Berücksichtigung steuerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Bewertungen (vgl. Urteil des Senats vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, 341, BStBl II 1995, 104) die Anwendung des § 33 EStG nicht nur für etwaige gynäkologische Maßnahmen, die ihre Empfängnisfähigkeit wiederherstellen, sondern auch für eine künstliche Befruchtung rechtfertigt. - BFH, 29.03.2012 - VI R 70/10
Aufwendungen für die Sanierung eines mit Echtem Hausschwamm befallenen Gebäudes …
a) Nach der Rechtsprechung des BFH können auch Kosten zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit eines selbstgenutzten Gebäudes, das durch ein von dem Steuerpflichtigen nicht beeinflussbares außergewöhnliches Ereignis beschädigt wurde, Aufwendungen i.S. von § 33 EStG sein (BFH-Urteil vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104, Wasserschaden durch Rückstau in einer Drainage). - FG Köln, 01.12.2017 - 3 K 625/17
Biberschaden im Garten ist keine außergewöhnliche Belastung
Voraussetzung dafür ist, dass ein für den Steuerpflichtigen existentiell wichtiger Bereich berührt ist, keine Anhaltspunkte für ein Verschulden des Steuerpflichtigen erkennbar und realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte nicht gegeben sind (vgl. BFH 29.03.2012 - VI R 70/10, BStBl. II 2012, 572; BFH 06.05.1994 - III R 27/92, BStBl. II 1995, 104).Denn es besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen dem Verlust lebensnotwendiger Bedarfsgegenstände einerseits und einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des ebenfalls lebensnotwendigen privaten Wohnens andererseits, da der Steuerpflichtige auch bei einer entscheidenden Beeinträchtigung des (tatsächlichen) Wohnens existenziell betroffen ist (vgl. BFH 06.05.1994 - III R 27/92, BStBl. II 1995, 104).
Nur notwendige Aufwendungen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des selbstgenutzten Einfamilienhauses können daher zu außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG führen (vgl. BFH 29.03.2012 - VI R 70/10, BStBl. II 2012, 572; BFH 06.05.1994 - III R 27/92, BStBl. II 1995, 104).
- FG Hamburg, 14.03.2000 - II 262/99
Schadensbeseitigungskosten an eigenen Vermögensgegenständen
- BFH, 10.10.1996 - III R 209/94
Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses …
- BFH, 04.12.2001 - III R 31/00
Außergewöhnliche Belastung; Prozesskosten für einen Familienrechtsstreit
- FG Hessen, 26.05.2003 - 13 K 1151/02
Feuchtigkeitsschaden; Einfamilienhaus; Keller; außergewöhnliche Belastung; …
- FG Hamburg, 21.02.2020 - 3 K 28/19
Marderbefall keine außergewöhnliche Belastung
- BFH, 11.02.2009 - VI B 140/08
Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln keine außergewöhnliche Belastung
- BFH, 19.05.1995 - III R 12/92
Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden …
- BFH, 20.01.2016 - VI R 40/13
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Wasserschäden am Wohnhaus als außergewöhnliche …
- BFH, 30.06.1999 - III R 8/95
Versicherungsleistung bei Hausrat und Kleidung
- BFH, 20.01.2016 - VI R 19/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- FG Köln, 20.12.2000 - 1 K 4490/00
Fehlende Zwangsläufigkeit bei Nichtabschluß einer allgemein zugänglichen und …
- BFH, 25.02.1999 - III B 111/98
Außergewöhnliche Belastung; Wiederbeschaffungskosten von nichtversichertem …
- BFH, 01.10.2020 - VI R 42/18
Keine Berücksichtigung von Aufwendungen in Zusammenhang mit einem "Biberschaden" …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2006 - 3 K 2264/03
Kanalreparatur keine außergewöhnliche Belastung
- FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 1053/96
Außergewöhnliche Belastung; Schaden; Eigengenutztes Wohngebäude; Baumängel; …
- BFH, 20.01.2016 - VI R 62/13
Aufwendungen für ein Schlichtungsverfahren wegen Bergschäden als außergewöhnliche …
- FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 34/96
Aufwendungen zur Beseitigung von asbestverseuchten Dachplatten als …
- BFH, 14.08.1997 - III R 67/96
Sportaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
- FG Köln, 19.12.2001 - 4 K 2149/00
Erpressungsgelder und Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen; …
- FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 2455/96
Austausch von Elektrospeicherheizungen
- BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
Zwangsläufigkeit von Wiederbeschaffungskosten existenznotwendiger …
- FG Düsseldorf, 21.03.2001 - 8 K 4686/00
Außergewöhnliche Belastungen; Mietwohnung; Hausrat; Blitzschlag; …
- BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14
Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen …
- BFH, 26.10.2022 - VI R 25/20
Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung
- BFH, 19.06.2006 - III B 37/05
AgB: Beseitigung von Baumängeln
- FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 3 K 533/96
Hausratverlust durch Wohnungsbrand als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 06.02.1997 - III R 72/96
Die Errichtung eines Anbaues mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - 3 K 2099/03
Berücksichtigung von Aufwendungen für den Wiederaufbau einer durch einen Sturm …
- BFH, 03.03.2005 - III R 12/04
Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für Rückabwicklung eines Kaufvertrages …
- FG Düsseldorf, 22.07.1999 - 10 K 3923/96
Außergewöhnliche Belastung: Ersatz von asbesthaltigem Dach
- BFH, 14.08.1997 - III R 68/96
Unterhaltszahlung und Vermögen des Berechtigten
- FG Baden-Württemberg, 01.02.2024 - 1 K 1855/21
Aufwendungen für den Abriss eines formaldehydbelasteten Wohnhauses sowie für …
- FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 6385/04
Berücksichtigung von Mietzahlungen für eine eigengenutzte Wohnung als …
- FG Düsseldorf, 25.05.2007 - 1 K 1565/06
Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung von Grundwasserschäden und zur …
- FG Düsseldorf, 29.09.2006 - 1 K 145/04
Anerkennung von Aufwendungen für Grundwasser für ein Einfamilienhaus; Abänderung …
- FG Hamburg, 13.07.2000 - V 274/99
Nachträgliche Isolierarbeiten am Kellermauerwerk
- FG Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 5 K 92/94
- BFH, 20.12.2007 - III R 56/04
Aufwendungen für die Sanierung eines mit Dioxin belasteten Grundstücks als …
- FG Baden-Württemberg, 21.06.2000 - 9 K 440/99
Kosten für Arzthaftungsprozess wegen Schmerzensgeldansprüchen keine …
- BFH, 19.11.2015 - VI R 38/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Keine Abziehbarkeit bei auf …
- FG Bremen, 19.03.1998 - 195112K 6
Schäden am Wohngebäude als außergewöhnliche Belastung
- FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 121/99
Sielbaukosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- FG Rheinland-Pfalz, 10.07.1998 - 3 K 1234/97
Materialkosten als außergewöhnliche Belastungen; Erlangung einer Funktion als …
- BFH, 26.02.1998 - III R 59/97
Kapitalabfindung zur Abgeltung von Unterhaltsansprüchen
- FG Düsseldorf, 09.09.2008 - 3 K 3072/06
Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine Straftat hervorgerufenen …
- BFH, 25.02.2005 - III B 96/04
Aufwendungen für Trinkwasserversorgungsanlage keine außergewöhnliche Belastung
- BFH, 20.11.2003 - III B 88/02
Absehen von der Darstellung der Entscheidung - Bezugnahme auf die …
- FG Düsseldorf, 19.01.2007 - 1 K 997/05
Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung von Grundwasserschäden als …
- BFH, 23.05.2001 - III R 33/99
Zusammenveranlagung - Kaufvertrag - Rückabwicklung eines Kaufvertrages - …
- BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
Bekleidungskosten von Transsexuellen keine außergewöhnliche Belastung
- BFH, 06.10.1994 - VI R 55/93
Fahrtkostenaufwendungen auf Grund doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten
- BFH, 03.08.2000 - III B 4/00
NZB; Neueindeckung Flachdach als außergewöhnliche Belastung
- FG Niedersachsen, 28.05.1997 - III 90/91
Kumulation von Verkehrssteuern verfassungswidrig?
- FG München, 22.11.2001 - 15 K 5567/99
Wiederbeschaffung von Hausratsgegenständen ohne Hausratsversicherung keine …
- FG Baden-Württemberg, 19.04.1996 - 9 K 209/92
Aufwendungen für eine "medizinische Trainingstherapie" als aussergewöhnliche …
- FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 8 K 226/98
Zivilprozeßkosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Saarland, 14.11.2001 - 1 K 124/00
Sanierung einer asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizung keine außergewöhnliche …
- FG München, 04.12.2003 - 1 K 2561/03
Beseitigung kriegsbedingter Schäden an einem Haus im Ausland; Einkommensteuer …
- FG Hamburg, 14.11.2002 - V 10/01
Außergewöhnliche Belastung
- BFH, 28.08.1997 - III R 195/94
Umschulungskosten als außergewöhnliche Belastungen
- FG München, 26.08.1997 - 11 K 2431/97
Kosten aus Verkehrsunfall als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastung; …
- FG Niedersachsen, 16.07.1997 - XII 629/96
Steuerliche Berücksichtigung des Diebstahlschadens eine PKW; Anspruch auf …
- BFH, 26.04.2006 - III B 113/05
NZB: Einbau Aufzug in EFH keine agB
- BFH, 09.12.2003 - III B 135/03
NZB: Hinweispflicht; Sturmschäden als außergewöhnliche Belastungen
- FG Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 2 K 441/04
Wiederbeschaffungkosten für aus Wohnmobil gestohlenen Gegenständen keine …
- FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 K 2712/02
Prozesskosten einer Klage auf Zugewinnausgleich als außergewöhnliche Belastung; …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2000 - 1 K 1195/99
Asbestsanierung bei selbst genutzten Einfamilienhaus
- FG Köln, 19.02.2003 - 5 K 4083/02
Aufwendungen zur Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags keine …
- FG Hessen, 13.12.2005 - 3 K 3562/03
Aufwendungen für die Beerdigung des Schwiegervaters als außergewöhnliche …
- BFH, 03.08.2001 - III B 97/00
Unzulässige Beschwerde - Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - …
- FG Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 9 K 147/07
Zahlungen zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens keine …
- FG Bremen, 24.11.2004 - 4 K 100/04
Pflege-Pauschbetrag bei Pflege des hilflosen Vaters durch die Tochter; …
- BFH, 04.12.2000 - III B 72/00
Außergewöhnliche Belastung; nachträglicher Einbau eines Personenaufzugs
- FG Rheinland-Pfalz, 19.10.2005 - 1 K 2507/04
Durch Hangrutsch verursachte Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastungen …
- FG Hessen, 19.03.1996 - 3 K 2926/95
Begriff der "außergewöhnlichen Belastung"; Steuerliche Berücksichtigung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.07.1998 - 1 K 3025/97
Einkommensteuer; Vermögensverluste infolge Betrugs
- FG Köln, 28.04.2009 - 8 K 4748/06
Berücksichtigung von Reparaturkosten für ein Kraftfahrzeug als außergewöhnliche …
- FG Nürnberg, 26.01.2006 - VI 237/05
Aufwendungen für eine Lärmschutzwand als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 28.08.1997 - III R 196/94
- FG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 9 K 9147/19
Aufwendungen für die Sanierung einer Dachgeschosswohnung als außergewöhnliche …
- FG München, 07.10.2003 - 2 K 5846/00
Der Abschluss eines Vergleiches und fahrlässiges Verhalten sind nicht …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.07.1997 - 2 K 2546/95
Einkommensteuer; Bau einer Hochwasser-Schutzmauer
- FG Köln, 24.11.2005 - 10 K 2759/02
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Münster, 12.05.2004 - 10 K 1862/03
- FG Düsseldorf, 24.10.2001 - 8 K 4686/00
Durch Blitzschlag zerstörter Hausrat als außergewöhnliche Belastung?
- FG Rheinland-Pfalz, 20.10.2000 - 3 K 1125/99
Aufwendungen für die Einbruchsicherung/Diebstahlsicherung eines Gebäudes als …
- ArbG Kiel, 27.02.1997 - H 5d BV 41/96
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme von Seminarkosten; Übernahme der …
- FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1273/07
Abzugsfähigkeit einer Rollstuhlrampe als außergewöhnliche Belastung
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 95/02
Kosten eines Unterhaltsabänderungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung
- FG Düsseldorf, 25.06.2002 - 8 K 6984/00
Formaldehydausgasung; Sanierung; Amtsärztliches Gutachten; Gesundheitsgefährdung …
- FG München, 21.12.1999 - 2 K 2893/98
Kosten einer Heilbehandlung, für die eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse …
- FG Hamburg, 28.04.2003 - III 328/02
Ausfall einer Ehe-Auseinandersetzungsforderung als außergewöhnliche Belastung
- FG Nürnberg, 04.02.2003 - I 317/99
Einmalzahlung zur Abgeltung einer zukünftigen Unterhaltsverpflichtung nicht als …
- FG Köln, 04.10.2001 - 15 K 6326/98
Kosten eines verlorenen Räumungsprozesses
- FG Baden-Württemberg, 09.03.2000 - 8 K 206/98
Ausgleich eines Vermögensverlustes, den ein naher Angehöriger infolge Betrugs …
- FG Niedersachsen, 17.11.1995 - IX 59/94
Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs führen weder zu Werbungskosten, …
- FG Hessen, 28.04.1997 - 4 K 3065/93
Einstufung von Aufwendungen für einen Vormund, einen Gegenvormund und einen …
- FG München, 12.04.2000 - 1 K 1386/99
Bekleidungsaufwand bei Geschlechtsumwandlung infolge Transsexualität keine …
- FG Niedersachsen, 28.08.1995 - IX 650/89
Schaden durch Brandstiftung als außergewöhnliche Belastung; Zum steuerrechtlichen …
- FG Hamburg, 22.04.1998 - III 277/97
Zivilprozeßkosten einer Räumungsklage als außergewöhnliche Belastung; Vorliegen …
- FG Hamburg, 08.04.1998 - VI 253/96
Aufwendungen für den Einbau von Rolläden als aussergewöhnliche Belastungen bei …
- FG Saarland, 10.04.1997 - 1 K 146/96
Einkommensteuer; Brandschaden als außergewöhnliche Belastung